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Das First-Party-Trust-Programm behandelt First-Party-Betrug, indem es die Lücke zwischen den Parteien schließt, um einen besseren Datenaustausch zu ermöglichen. Händler und Kartenherausgeber werden mit den Tools und Technologien ausgestattet, um rechtmäßige Käufe nachzuweisen und ungerechtfertigte Zahlenreklamationen zu verhindern.
Durch erweiterte Daten zur Bestätigung der Identität von Karteninhaber:innen ermöglicht das First-Party Trust Program einen besseren Informationsaustausch zwischen Kartenherausgebern und Händlern. So lassen sich Unklarheiten bei Karteninhaber:innen reduzieren und Fälle von First-Party-Betrug wirksamer erkennen.
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Betrug durch Karteninhaber:innen tritt auf, wenn sie einen legitimen Kauf tätigen, die Waren oder Dienstleistungen erhalten und dann behaupten, es sei Betrug gewesen. Dies könnte versehentlich geschehen – sie erkennen die Belastung einfach nicht an – oder, mit der Absicht den Händler zu betrügen, und das Chargeback-Verfahren auszunutzen, um eine Ware oder eine Dienstleistung kostenlos zu erhalten.
First-Party-Betrug macht 75 % aller Betrugsfälle aus, denen Online-Unternehmen ausgesetzt sind – und dieser Anteil wächst weiter. Da den Kartenherausgebern die nötigen Insights fehlen, um First-Patry-Betrugsfälle sicher beurteilen zu können, tragen die Händler einen Großteil der finanziellen Last und erleiden Umsatzeinbußen, Verluste im Warenbestand und Zeitverluste durch die Bearbeitung von Rückbuchungen.
Das First-Party-Trust-Programm von Mastercard zielt darauf ab, First-Party-Betrug aus dem Zahlungsökosystem zu eliminieren und ein gerechteres und ausgewogeneres System für alle zu schaffen. Durch die Bereitstellung zusätzlicher Datenelemente sowohl in der Phase vor der Autorisierung als auch in der Reklamationsphase können Händler und Kartenherausgeber Fälle von First-Party-Betrug mit größerer Sicherheit erkennen, was zu besseren Genehmigungsquoten führen kann.
Händler haben die Möglichkeit, erweiterte Daten und Insights zum Zeitpunkt der Transaktion oder im Falle einer Reklamation weiterzugeben. Um für den Haftungsschutz im Rahmen des Programms in Frage zu kommen, müssen Händler einen Datenpunkt aus jeder der folgenden Kategorien übermitteln:
Händler müssen jeweils ein Datenelement aus den folgenden Kategorien übermitteln: Gerätefaktor und Lieferfaktor. Das dritte Element muss entweder einer der aufgeführten zusätzlichen Identitätsfaktoren sein oder ein ungenutztes Element aus dem Gerät- oder Lieferfaktor.