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Die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) schreibt vor, dass alle Finanzinstitute den Zugang zu Zahlungskonten ausschließlich Drittanbietern gewähren dürfen. Dies gilt nicht für Konten wie: die meisten Hypothekenkonten, Darlehenskonten, Sparkonten, Girokonten, Wertpapierkonten, Baukonten usw.
Kredit-/Sparkonten gelten nicht als Zahlungskonten, das bedeutet, dass ein Drittanbieter keinen access darauf erhalten kann. Die Tatsache, dass ein Sparkonto die Möglichkeit bietet, Geld auf ein Girokonto oder Sofortkonto zu überweisen, ist dabei unerheblich.
Stellen Sie sich die folgenden Fragen:
Wenn Sie alle drei Fragen mit „Ja“ beantworten können, sollte das Konto als PSD2-Konto gekennzeichnet werden und über Integrationen zu Mastercard Open Banking in Europa verfügbar sein. Falls Ihre Bank nicht verfügbar ist, empfehlen wir Ihnen, sich mit der Bank in Verbindung zu setzen und nach dem Grund dafür zu fragen.
Wenn Sie nicht alle drei Fragen mit „Ja“ beantworten können, ist die Bank nicht verpflichtet, das Konto über die von Mastercard Open Banking in Europa verwendeten Integrationen bereitzustellen.
Wenn Sie mehr über Ihr Kreditkonto erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an den Service, bei dem Sie den Kredit aufgenommen haben. Wenn Sie einen Kredit erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an den Dienst, bei dem Sie den Kredit aufnehmen möchten.