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Die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) schreibt vor, dass alle Finanzinstitute den Zugang zu Zahlungskonten ausschließlich Drittanbietern gewähren dürfen. Dies gilt nicht für Konten wie: die meisten Hypothekenkonten, Darlehenskonten, Sparkonten, Girokonten, Wertpapierkonten, Baukonten usw.
Kredit-/Sparkonten gelten nicht als Zahlungskonten, das bedeutet, dass ein Drittanbieter keinen access darauf erhalten kann. Die Tatsache, dass ein Sparkonto die Möglichkeit bietet, Geld auf ein Girokonto oder Sofortkonto zu überweisen, ist dabei unerheblich.
Stellen Sie sich die folgenden Fragen:
Wenn Sie alle drei Fragen mit „Ja“ beantworten können, sollte das Konto als PSD2-Konto gekennzeichnet werden und über Integrationen zu Mastercard Open Banking verfügbar sein. Falls die Bank nicht verfügbar ist, empfehlen wir Ihnen, sich mit der Bank in Verbindung zu setzen und nach dem Grund dafür zu fragen.
Wenn Sie nicht alle drei Fragen mit „Ja“ beantworten können, ist die Bank nicht verpflichtet, das Konto über die von Mastercard Open Banking verwendeten Integrationen bereitzustellen.