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Kartenakzeptanz

Teilnahmebedingungen


Player Escort Kids

Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder, die am Spieltag 7–9 Jahre alt und idealerweise 1.10 m – 1.30 m gross sind und zur Teilnahme rechtzeitig angemeldet wurden. Sie müssen dieser Aufgabe physisch sowie mental gewachsen sein und deutsch, französisch oder englisch einwandfrei verstehen, um den Anweisungen des Begleitpersonals folgen zu können.

Für die Teilnahme an der MasterCard UEFA Champions League "Player Escort Kids Promotion" am Spieltag, ist die Einwilligung beider erziehungsberechtigen Personen erforderlich (für die Anmeldung zum Gewinnspiel ist die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person ausreichend). Der Preis schliesst pro Kind und Spiel zwei Eintrittskarten für die Begleitpersonen mit ein (neben der Eintrittskarte für das Kind selbst).

Kinder, die nicht rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt erscheinen und nicht am Briefing teilnehmen, können nicht mit den Spielern einlaufen.

Die Einteilung der Kinder am Spieltag (d.h. welches Kind mit welcher Mannschaft und welchem Spieler einläuft) wird von der UEFA entschieden. Wünsche der Kinder bzw. Eltern können nicht berücksichtigt werden. Die An- und Abreise erfolgt in Eigenverantwortung der erziehungsberechtigten Personen. MasterCard bzw. dessen Partner übernehmen keine weiteren Kosten für An- und Abreise oder Übernachtung. Unter allen angemeldeten Kindern, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden 22 Gewinner gezogen.

Der Anmeldeschluss ist der 03. Dezember 2009. Alle Gewinner werden spätestens am 04. Dezember 2009 telefonisch und schriftlich benachrichtigt.

Alle Gewinner werden telefonisch und schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter von MasterCard und derjenigen Unternehmen, die mit der Entwicklung und Durchführung der Player Escort Kids Promotion betraut sind (einschliesslich deren Familienangehörige) sind nicht teilnahmeberechtigt. Eine Barauszahlung der Preise oder Übertragung der Teilnahme auf ein anderes Kind/ein anderes Spiel ist nicht möglich. Für Schäden, die den Teilnehmern im Zusammenhang mit der Teilnahme zustossen, haften MasterCard und/oder dessen Partner nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften MasterCard und/oder dessen Partner auch bei leichter Fahrlässigkeit.